In Deutschland wird ein großer Teil des Abwassers (über 90%) über kommunale Kläranlagen entsorgt und gereinigt. Bedingt dadurch, dass immer mehr Haushalte an das kommunale Netz angeschlossen sind ist davon auszugehen, dass dieser Wert in der Zukunft weiter steigen wird.
Haushalte wie z.B. Bauernhöfe, die nicht über kommunale Kläranlagen versorgt werden, entsorgen ihr Abwasser in der Regel über private Kläranlagen, meist über so genannte Kleinkläranlagen. Kleinkläranlagen werden als Kläranlagen definiert, wenn sie maximal bis zu 8m ³ Abwasser am Tag behandeln. Grob lässt sich sagen, dass diese Menge an Abwasser in etwa dem entspricht, was bei ca. 50 Menschen anfällt. In vielen der Kleinkläranlagen sind Ein- oder Mehrkammergruben vorhanden, die eine mechanische Behandlung des Abwassers durchführen.
Woran werden zugelassene Klärsysteme erkannt?
Wer ein Grundstück besitzt und dieses mit einer Kläranlage ausrüsten möchte, sollte sich vorher darüber informieren, welche Systeme auf dem Markt existieren und welche davon zugelassen sind.
Bei einem System, dass als Kleinkläranlage zugelassen ist, liegt eine „Anwendungszulassung für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung“ vor, die durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ausgestellt wurde.
Damit eine solche Anlage betrieben werden darf, ist es erforderlich, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz eingeholt wird. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass die Reglungen Ländersache sind und sich im Detail unterscheiden können. Alternativ ist es möglich, dass der Überlauf an einen Kanal angeschlossen wird und eine Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser durch den Kanalnetzbetreiber eingeholt wird.
Bevor eine Kleinkläranlage installiert wird, ist es wichtig, sich auch über die Kosten von Kleinkläranlagen zu informieren. Die Kosten richten sich vor allem danach, wie die Anlage aufgebaut sein soll. Je nach Filter und Verfahren kommen unterschiedliche Kosten zum Tragen.
Im Preisvergleich kann der Interessent auswählen, ob zum Beispiel ein belüfteter Biofilter, ein Bodenkörperfilter oder ein Festbettverfahren sowie eine Membranfiltration integriert werden soll. Auch bei den Reinigungsklassen, bzw. Ablaufklassen gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten (C,N,D) zwischen denen der Interessent wählen kann.
Nachrüstpflicht für Kleinkläranlagen bis Ende 2015 in Sachsen
Im Bundesland Sachsen muss bis Ende 2015 jede Kleinkläranlage dem neusten Stand der Technik entsprechen, was bedeutet, dass mindestens eine biologische Behandlungsstufe im System vorhanden ist, damit das Abwasser ordnungsgemäß entsorgt werden kann.
Gerade in den ländlichen Gebieten des Bundeslandes Sachsen gibt es Kleinkläranlagen, die dauerhaft zur Entsorgung von Abwasser genutzt werden. In Sachsen sind etwa 10% der Bevölkerung an Kleinkläranlagen angeschlossen.